Folgende Bedingungen liegen Aufträgen, Dienstleistungen oder Bestellungen bei Smart-Blend Hochzeitsfilme vor. Der Auftraggeber stimmt diesen Bedingungen mit der Unterzeichnung bzw. Bestätigung per E-Mail zu. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden der Auftragsbestätigung nicht beigefügt. Der Vertrag kann durch individuelle Vereinbarungen abweichen. Mündliche Absprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
§ 1 Vertragsabschluss
Jede schriftliche, telefonische oder online gestellte Anfrage, stellt ein Angebot an den Auftragnehmer, zum Abschluss eines Vertrags zur Erbringung der darin definierten Dienstleistung, dar.
Die Buchung von Smart-Blend und somit der Vertrag kommt erst durch die Unterzeichnung der Auftragsbestätigung zustande. Diese wird online übersandt oder bei einer Besprechung vorgelegt und ist unterzeichnet zu retournieren.
Die Angebote auf www.smart-blend.de sind unverbindlich.
§ 2 Gewährleistung
Ist das Endprodukt beschädigt, bietet Smart-Blend Ersatz oder Verbesserung an.
§ 3 Haftungsbeschränkungen
Das Endprodukt wird auf Marken-DVD-Rohlingen ausgeliefert. Die Kompatibilität wird nur in geringem Rahmen geprüft und kann nicht auf das Wiedergabegerät des Auftraggebers bezogen werden. Dieses Risiko bleibt beim Kunden. Für evtl. Schäden an Abspielgeräten des Auftraggebers übernimmt Smart-Blend keine Haftung. Smart-Blend haftet nicht bei Nichtgefallen sofern die Auftragkriterien und Wünsche des Auftraggebers zuvor nicht deutlich dargestellt wurden. Für digitale und analoge Videomaterialien und Speichermedien, welche vom Auftraggeber Smart-Blend zur Verfügung gestellt werden, wird keine Haftung übernommen. Smart-Blend haftet nicht bei technischen Störungen (z.B. Kamerastörungen), die die Dreharbeiten beeinflussen. Schadenersatz leistet Smart-Blend nur nach eigenem Ermessen und nur im Rahmen von Wertminderung des abgeschlossenen Auftrages. Im Weiteren ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
§ 4 Informationspflicht Auftraggeber
Der Auftraggeber ist verpflichtet Smart-Blend wahrheitsgemäße Angaben zu machen und über etwaige Änderungen während der Produktionszeit mitzuteilen.
§ 5 Zahlung
Die vereinbarte Summe des Auftrags wird mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung bindend. Die erste Zahlung von 50% des Gesamtpreises erfolgt bis 14 Tag vor Beginn der Dreharbeiten. Die Restzahlung ist nach Auslieferung des Endprodukts fällig.
Wird der Auftrag seitens des Auftraggebers gekündigt so sind folgende Entschädigungen fällig (Fahrtkosten ausgenommen):
bis 10 Wochen vor Dreh: 10% des Gesamtbetrages
10 - 5 Wochen vor Dreh: 30% des Gesamtbetrages
5 Wochen – 24 Stunden vor Dreh: 50% des Gesamtbetrages
weniger als 24 Stunden vor Dreh: 100% des Gesamtbetrages
§ 6 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug behält sich Smart-Blend vor eine angemessene Mahngebühr zu erheben. Die gesetzlichen Folgen des Verzugs bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Ausfall
Kann der Auftrag seitens Smart-Blend aufgrund von Krankheit etc. nicht erfüllt werden, bemüht sich Smart-Blend um Ersatz. Wenn ein Ersatz nicht möglich ist wird der Auftrag storniert und die Anzahlung beglichen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Schadensforderungen.
§ 8 Eigentum
Die Ware und das Endprodukt bleibt bis zur Ablieferung Eigentum von Smart-Blend. Nach Beendigung des Auftrags wird dem Auftraggeber das Bildrecht für das Endprodukt übertragen. Dies schließt eine Übertragung von Urherberrechten aus.
§ 9 Lieferzeiten
Lieferzeiten werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Diese können durch höhere Gewalt, Ausfall der Rohmaterialien und/oder technische Probleme abweichen und verlängern sich um ihre jeweilige Dauer. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Frist zur Ausübung rechtlicher Schritte berechtigt.
§ 10 Rücktrittsvorbehalt
Verändert der Auftraggeber seine Wünsche in einem erheblichen Umfang nach Vertragsabschluß, so behält sich Smart-Blend das Recht vor, vom Vertrag und somit vom Auftrag ohne Frist zurückzutreten.
§ 11 Verpflichtungen, Rechte Dritter
Bei einer Hochzeit arbeitet Smart-Blend ausschließlich im Rahmen eines Dienstleistungsauftrags, welches die filmische Dokumentation, der Hochzeit und alle dazugehörigen Ereignisse, umfasst. Es wird nur für den Auftraggeber gearbeitet und gefilmt. Die Verpflichtung alle relevanten Personen zu informieren, Personenrechte, Drehgenehmigungen, Nutzungsrechte und Property Releases einzuholen, oder im Besitz ausreichender Berechtigungen des Urhebers/Lizenzinhabers zu sein, versichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer und gehört nicht zu den vertraglichen Leistungen. Somit stellt der Auftraggeber sicher, dass keine Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.
Soweit Smart-Blend wegen der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber Smart-Blend von allen entsprechenden Ansprüchen frei. Insbesondere ist Smart-Blend nicht verpflichtet, zu prüfen, ob bei der Ausführung der Dienstleistungen Rechtsverletzungen drohen. Smart-Blend haftet nicht dafür, dass die erstellten Aufzeichnungen frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber übernimmt sämtliche an Smart-Blend gestellten Forderungen bezüglich Rechte Dritter jeglicher Art. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten für die Rechte, Rechteeinholung und deren Verwendung.
§ 12 Nutzung des Materials
Smart-Blend behält sich vor das Material zu Präsentationszwecken zu nutzen. Der Auftraggeber kann diesem widersprechen, aber keinen Schadenersatz fordern. Das Produkt ist vom Auftraggeber nur zu privaten Zwecken zu verwenden. Der Auftraggeber ist für den Inhalt des Endproduktes ausschließlich verantwortlich.
§ 13 Unterstützung
Sollte Smart-Blend jegliche Unterstützung bzw. Informationsweitergabe am Drehort/Drehtag seitens des Auftraggebers fehlen, so übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die Qualität des Materials und den daraus resultierenden Endprodukten.
§ 14 Datenschutz
Wenn Sie mit uns in Kontakt treten verarbeiten und nutzen wir nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes persönliche Daten, soweit dies für unsere Geschäftsbeziehung, insbesondere zur Abwicklung Ihres Auftrages und Pflege der Kundenbeziehung notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte findet ausschließlich bei der Auslieferung statt. Ansonsten findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt, es sei denn wir sind aufgrund bestehender Gesetze dazu verpflichtet. Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich unseren Datenbestand bezüglich Ihrer Person einzusehen. Ferner haben Sie das Recht uns zu einer Löschung dieser Daten zu veranlassen.
§ 15 Gerichtsstand
Der Gerichtsstandort ist immer Dortmund.
§ 16 Salvatorische Klausel
Diese Bedingungen bleiben auch dann verbindlich, sobald einzelne Paragraphen oder Punkte unwirksam werden.
Stand 28.2.2008